Machs mit 16

SPD Brandenburg

Landesjugendplan/610-Stellen-Programm bis zum Ende der Legislaturperiode 2009:

Der Entwurf der Landesregierung für den Haushaltsplan 2005 wird dem Landtag erst nach den Wahlen vorgelegt werden. Das Verfahren der Haushaltsaufstellung ist seitens der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Viele zur politischen Entscheidungsfindung notwendige Haushaltsdaten sind uns deshalb noch nicht bekannt.

Hinsichtlich des Landesjugendplans ist unsere politische Haltung klar: Trotz der schwierigen Haushaltslage und des unabweisbaren Konsolidierungsbedarfs wollen wir die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land stabilisieren und ihre Qualität weiterentwickeln. Das hinsichtlich seiner Wirkung und Bedeutung bewährte, allgemein anerkannte und fachlich evaluierte 610-Stellen-Programm ist nach wie vor zur Sicherung der Professionalität, Qualität und Kontinuität der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unverzichtbar. Deshalb hat die SPD die Sicherung und Fortführung dieses Programms schon zu Beginn der dritten Legislaturperiode als Bedingung in die Koalitionsverhandlungen eingebracht und im Koalitionsvertrag mit der CDU verankert. Inwiefern die uneinheitliche demografische Entwicklung in den Regionen des Landes, ggf., soziale Veränderungen oder z.B.. die stärkere Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Sport im Kontext des Ausbaus der Ganztagsschulen eine neue Schwerpunktsetzung des Programms angebracht erscheinen lassen, ist im Vorfeld künftiger Haushaltsberatungen in Beratungen zwischen den Trägern, dem Jugendministerium und dem Fachausschuss des Landtages zu klären.

Da die Landespolitik im Bereich der Jugendhilfe bekanntlich nur über einen begrenzten Handlungsspielraum verfügt, die für die Praxis der Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit maßgeblichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, bleibt gerade vor dem Hintergrund aktueller Beschlüsse von Landkreisen zu massiven Einschnitten im Jugendetat das (kommunal-)politische Engagement der Jugendlichen zur Sicherung der eigenen Interessen in Vereinen, Verbänden und Parteien ausgesprochen wichtig, ja unerlässlich. Gerade auch für dieses langjährige Engagement ist der Berlin-Brandenburgischen Landjugend besondere Anerkennung zuzumessen.

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegsetz) ist ein Bundesgesetz. Die Förderalismuskommission berät über eine Änderung.

Annähernd 70 Prozent der Bundesgesetze bedürfen inzwischen der Zustimmung des Bundesrates. Diese Zahl hat sich in der Vergangenheit stetig erhöht. Die oft langwierige und schwierige Kompromissfindung selbst bei der einfachen Umsetzung von EU-Recht ist nicht nur kostspielig und ineffizient, sondern schadet auf Dauer auch dem Ansehen der Demokratie und des Staates. Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission) hat die Aufgabe, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern - ein Reformvorhaben, das wir sehr begrüßen. Dabei soll sie insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüfen. Auch die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Situation der Kommunen soll dabei Berücksichtigung finden. Der Auftrag der Kommission wurde bis Ende 2004 befristet. Noch sind keine konkreten Beschlussvorlagen in der Kommission abgestimmt oder Festlegungen getroffen worden, vielmehr werden Vorschläge verschiedenster Richtung beraten. Angesichts der in Jahrzehnten verfestigten, in Europa einzigartigen föderalen Struktur Deutschlands sind schnelle Ergebnisse der Kommission nicht zu erwarten. Die Entflechtung der komplexen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern wird vermutlich --- so die Einschätzung von Verhandlungsteilnehmern - im Ergebnis zu einem Gesamtpaket geschnürt werden müssen. Eine solche Bündelung birgt tatsächlich die Gefahr, dass fachliche Argumente im Einzelfall zurückstehen könnten, verlangt aber auch eine Bewertung im Gesamtkontext, die aus genannten Gründen zurzeit noch nicht möglich ist.

Vorschläge, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - SGB VIII in die Zuständigkeit der Länder zu überführen, betrachten wir mit besonderer Skepsis. Fachliche Argumente für eine Übertragung in Landeszuständigkeit sind nicht zu erkennen. Alle bisherigen Erfahrungen sprechen dagegen, dass die Bundesländer in eigener Regie in der Kinder- und Jugendpolitik bessere Resultate erzielen. Dieses Gesetz hat sich in den 14 Jahren sehr bewährt und für die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen zahlreiche Verbesserungen gebracht. Deshalb soll das Gesetz auch keinesfalls abgeschafft werden, ist aber im Interesse der Kinder- und Jugendlichen weiterzuentwickeln. Herausragendes Beispiel seiner positiven Wirkung ist die Festschreibung eines bundesweit geltenden individuellen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Die großen Widerstände westdeutscher Bundesländer und Kommunalverbände gegen die von der SPD initiierte aktuelle Reform des KJHG mit dem Ziel des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für die unter dreijährigen Kinder zeigt, wie groß die Gefahr ist, Disparitäten in den Lebensverhältnissen der Kinder und Jugendlichen und in der Qualität der Jugendhilfe zwischen den Ländern hervorzurufen und dauerhaft zu zementieren.

Gerade die finanzschwachen ostdeutschen Länder hätten von einer Verlagerung der Zuständigkeit auf die Länderebene eher Nachteile zu erwarten. Angesichts der Rechtsverhältnisse im Land Brandenburg wäre zudem zu befürchten, dass eine Landeszuständigkeit für das KJHG aufgrund der Lage des Landeshaushaltes und der Wirkung des Konnexitätsprinzips eine Weiterentwicklung dieses Gesetzes auf längere Sicht fast unmöglich machen würde.

Die SPD wird in der Kommission unter anderem von dem 1. Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, vertreten. Wilhelm Schmidt, der seit 1987 Mitglied des Bundestages ist, war acht Jahre Vorsitzender des Ausschusses für Jugend und Sport und gilt als einer der "Väter" des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII. Wir sind deshalb optimistisch, dass der Sicherung dieser wichtigen Gesetzeskompetenz des Bundes in den Verhandlungen besondere Priorität zugeschrieben wird.

Wie wollen Sie sich politisch für attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum einsetzen?

Um die Attraktivität der ländlichen Räume insbesondere für Jugendliche zu erhöhen, ist die Umsetzung eines komplexen Maßnahmebündels erforderlich. Die integrierte ländliche Entwicklung ist dabei aus Sicht der SPD das Hauptinstrument, um möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen Gebieten zu schaffen. Dabei geht es in erster Linie um den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Einkommensmöglichkeiten. Der Erhalt möglichst vieler Einrichtungen der Jugendhilfe und qualitativ hochwertiger, wohnortnaher Schulstandorte und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in landwirtschaftlichen Unternehmen oder eigenständigen Gewerbebetrieben sollen den jungen Menschen die Möglichkeit bieten, im Land zu bleiben und so der Tendenz der Abwanderung entgegenwirken. Die deutliche Verbesserung der kommunalen Infrastruktur auf dem Lande und der Erhalt wettbewerbsfähiger Unternehmen in der Landwirtschaft sind weitere Schritte, um die ländlichen Regionen zu stabilisieren. Dabei kann es nicht darum gehen, die Unterschiede zwischen Stadt und Land zu negieren. Die Vorteile, die das Leben und Arbeiten auf dem Dorf mit sich bringen, sollen ganz bewusst erhalten bleiben. Trotzdem soll es für jeden Jugendlichen aus dem ländlichen Raum möglich sein, das reichhaltige kulturelle und Freizeitangebot in zumutbarer Entfernung und mit geringem logistischem Aufwand zu erreichen. Dieses Angebot wird ergänzt von den eigenen Aktivitäten der Jugendlichen in den Orten; sei es der selbst organisierte Jugendclub, die Jugendfeuerwehr oder der Sport- oder Fußballverein. Die Beteiligung an der jährlichen 48-Stunden-Aktion zeigt, dass die Jugendlichen bereit und in der Lage sind, sich kreativ in die dörfliche Gemeinschaft einzubringen und eigene Akzente zu setzen. Dieses Engagement wird auch in der Zukunft konsequent von der SPD unterstützt.

Wie schätzen Sie die Belastung für Familien im Bereich des Schülerverkehrs im ländlichen Raum ein?

In dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben wurde festgelegt, die Zuständigkeit und die Regelungsbefugnis für die Schülerbeförderung einheitlich und weitestgehend in die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte zu geben. Damit folgte der Landtag einerseits den Forderungen nach Stärkung der kommunalen Selbstregulierung, andererseits dem Wunsch der Landkreise, die Festlegung von Eigenanteilen an der Schülerbeförderung nicht den Kommunen zu überlassen sondern per Gesetz festzulegen. Diese Regelung der Zuständigkeiten entspricht im Übrigen dem Modell des Freistaates Sachsen. Im dortigen Schulgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der notwendigen Beförderung von Schülern bestimmt. Ähnliche Strukturen kennzeichnen die Situation in Baden-Württemberg.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können aufgrund der örtlichen Verhältnisse beurteilen, in welcher Höhe beispielsweise ein genereller Eigenanteil an den Schulwegkosten festgelegt werden kann, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten eingeschränkt werden kann und ob zudem ein Höchstbetrag für die Schülerfahrtkostenerstattung gelten soll. Dabei liegt es im Interesse der Landkreise und kreisfreien Städte, als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs ausreichende Fahrgastzahlen zu sichern, um Linien aufrecht zu erhalten und Defizitausgleiche an die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Die Schülerbeförderung ist gerade im ländlichen Raum das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs und sichert diesem den überwiegenden Anteil seiner Einnahmen einschließlich der Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Wie hoch die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler im Einzelnen werden, hängt von den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte ab. Wir gehen davon aus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ihrer Verantwortung wie auch bisher nachkommen und eine "angemessene", d.h.. gerechte und sozialverträgliche Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an den Schülerbeförderungskosten regeln werden. Alle bisher vorliegenden Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte sehen für Familien mit mehreren Kindern und soziale Härtefälle Ermäßigungen oder den Erlass des Eigenanteils vor.

Unter welchen Voraussetzungen wären Sie für die Herabsetzung der Altersgrenze zum Erwerb des Führerscheins?

Junge Menschen sind die Zukunft unseres Landes. Leider verursachen sie auch die meisten Unfälle im Land Brandenburg. Fast jedes zweite Unfallopfer gehört zur Altersgruppe der 18-25jährigen. Insofern sind Erleichterungen für Führerscheinneulinge oder der Erwerb einer Fahrerlaubnis für 17jährige kritisch und intensiv zu prüfen. Erleichterungen für Fahranfänger sind umso denkbarer, je mehr die technische Sicherheit der Fahrzeuge zunimmt (beispielsweise durch die zunehmende Verbreitung von Fahrassistenzsystemen wie Tempomat oder "Radar-Rundumsicht" zur Verhinderung von Abbiegeunfällen) und bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit flächendeckend durchgeführt werden. Allerdings können Führerscheinneulinge im Land Brandenburg schon jetzt ihre Probezeit verkürzen, wenn sie sich freiwillig weiterbilden. Das Verkehrsministerium hat im Herbst letzten Jahres einen entsprechenden Modellversuch gestartet, der bis zum Jahr 2009 befristet ist. Eine Zwischenauswertung steht noch aus.

Sollen leichte Drogen legalisiert werden?

Primäres Ziel ist ein effektiver Kinder- und Jugendschutz gegen Suchtgefahren, auch die leichter Drogen, und eine konsequente Bekämpfung von Kriminalität auch im Kontext von Suchtmitteln (Dealer, Beschaffungskriminalität) auf der Grundlage einheitlichen Rechts sein. Vor diesem Hintergrund sind Bemühungen richtig, zwischen den Bundesländern Rechtsgleichheit, z.B.. bei der Festlegung von Mindestgrenzen des Drogenbesitzes, herzustellen und bestehende Festlegungen durch vergleichende Gutachten zur schädlichen Wirkung "legaler" und nicht erlaubter leichter Drogen zu überprüfen. Da diese Prüfung und Diskussion aber noch nicht als abgeschlossen sind, wäre eine Entscheidung für eine Legalisierung leichter Drogen zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen fahrlässig. Zugleich treten wir dafür ein, die Anstrengungen zur Aufklärung über Suchtgefahren und zur Eindämmung des Konsums auch legaler Dogen zu verstärken.

Unter welchen Voraussetzungen sollten Jugendliche ihre Einrichtung allein führen dürfen?

Wir begrüßen ausdrücklich das Interesse und die Bereitschaft von jungen Menschen zur Übernahme von Verantwortung. Dazu zählt auch die selbständige Leitung von Jugendeinrichtungen. Da es sich bei der Verantwortung für andere junge Menschen und bei der Überlassung einer Einrichtung aber um nicht unerhebliche Haftungsrisiken handeln kann, sind bestimmte rechtliche Anforderungen, wie sie z. B. an Jugendleiter und Trägervereine zu richten sind, einzuhalten. Wie bereits oben erläutert, können maßgeblichen Entscheidungen und Vereinbarungen in dieser Frage am besten und konkret nur auf kommunaler Ebene getroffen werden.

22.03.2005
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