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Landesmitgliederversammlung, 30.11.2025, Trebnitz
Beginn: Samstag, 29. November 2025, 16:00 Uhr | Ende: Sonntag, 30. November 2025, ganztägig 


Hallo ins Land,
hiermit läd der Vorstand entsprechend § 9 (1) unserer aktuellen Satzung recht herzlich zur Landesmitgliederversammlung (LMV) des Berlin-Brandenburgischen Landjugend e.V. ein.
Termin: Sonntag, 30.11.2025 ab 09.00 Uhr
Anreise: Samstag, 29.11.2025 ab 16.00 Uhr
Ort: Schloss Trebnitz, Platz der Jugend 6, 15374 Müncheberg OT Trebnitz
Wir bieten einen Netzwerkabend am Samstagabend mit anschließender Übernachtung. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Vorstellung und Abstimmung über die Tagesordnung
4. Einsicht von Anträgen
5. Annahme des Protokolls der letzten Landesmitgliederversammlung 2024
6. Bericht des Landesvorstandes für das Jahr 2024 mit Diskussion
7. Bericht der Geschäftsführerin für das Jahr 2024 mit Diskussion
8. Bericht der Revisionskommission für das Jahr 2024 mit Diskussion
9. Jahresabschlüsse 2024 mit Diskussion
10. Beschlussfassung über den Bericht des Landesvorstandes 2024
11. Beschlussfassung über den Bericht der Geschäftsführerin 2024
12. Beschlussfassung über den Bericht der Revisionskommission 2024
13. Vorstellung und Beschlussfassung der Satzungsänderung
14. Vorstellung und Beschlussfassung der Beitragsordnung
15. Vorstellung und Beschlussfassung über die Haushaltspläne des Landesverbandes
für das Jahr 2025
16. Entlastung des Landesvorstandes für das Jahr 2024
17. Wahl des Landesvorstandes für die Jahre 2025 bis 2027
18. Berichte aus den Regionen
19. Sonstiges
Weitere Unterlagen werden wir einige Tage vor der Landesmitgliederversammlung an alle Delegierten verschicken.
Anträge zur Tagesordnung von Delegierten müssen schriftlich bis 20.11.2025 – Frist: 10 Tage vor
Landesmitgliederversammlung - beim Landesvorstand eingereicht werden.
Anträge zum Punkt Sonstiges können bis zum Beginn der Landesmitgliederversammlung eingereicht
werden.
Entsprechend § 7 (2) der Satzung verfügen nur Mitglieder über ein Stimmrecht, die ihren Jahresbeitrag
gezahlt haben, also keinerlei offenen Mitgliedsbeiträge haben.
Fahrkosten werden bei Anmeldung nach Bundesreisekostengesetz erstattet.
 
Anmeldung demnächst verfügbar!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Jens Beutling im Namen des Landesvorstandes